
Gegen dumm gelaufen hilft nur klug versichert
Weltweiter Schutz vor finanziellen Folgen bis zu 50 Mio. €
Startbonus von 13 % für junge Leute bis 36 Jahre
Schnelle Leistung im Schadenfall
Schäden aus Gefälligkeitshandlungen
ERGO ersetzt Schäden bis 50.000 €, die aus einer Gefälligkeit oder einem Freundschaftsdienst entstehen – z. B. während der Hilfe beim Umzug.
Schäden an geliehenen Sachen
ERGO ersetzt Schäden bis 50.000 € an Gegenständen, die Sie geliehen und versehentlich beschädigt haben (Ausnahme: Kraftfahrzeuge).
Be- und Entladeschäden
ERGO ersetzt die Schäden, die Sie beim Be- oder Entladen Ihres Kfz einem Dritten zufügen – z. B. wenn Ihr Einkaufswagen in ein geparktes Fahrzeug rollt.
SFR-Hochstufung bei privat geliehenen Fahrzeugen
Wenn Sie mit einem fremden Kfz einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden verursachen, erstattet ERGO den durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts entstehenden Schaden. ERGO übernimmt die Differenz zwischen dem bisherigen und dem neuen Beitrag für 3 Jahre.
Berufliche Tätigkeiten
ERGO zahlt Schäden bis zu 5.000 € am Eigentum Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitskollegen. Sind die Ansprüche unberechtigt (z. B. nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung), wehrt ERGO diese ab. Auf Wunsch verzichtet ERGO jedoch auf den Einwand, dass Sie in diesen Fällen nicht haften.

Schlüsselverlust
Schützt bei Verlust privater und dienstlicher Schlüssel bis zu 50.000 €.
Forderungsausfall
Springt ein, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, der nicht versichert ist und nicht dafür aufkommen kann.
Neuwertentschädigung
Auf Wunsch erstattet ERGO den Neuwert der von Ihnen beschädigten Gegenstände bis 5.000 € – also den Neupreis zum Zeitpunkt des Schadens.

Amts- und Diensthaftpflicht
Was, wenn Sie als Beamter oder Bediensteter im öffentlichen Dienst jemandem schaden? Dann springt ERGO ein. Und kümmert sich um mögliche Regressansprüche Ihres Dienstherrn.
Alleinstehende Familienangehörige
Der Angehörige lebt mit Ihnen in einem Haushalt, in einem Pflegeheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z. B. betreutes Wohnen)? Dann können Sie ihn mitversichern.

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Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.